Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1139
BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94 (https://dejure.org/1995,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 6 C 8.94 (https://dejure.org/1995,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 6 C 8.94 (https://dejure.org/1995,1139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen bei der Ermittlung der Bestehensgrenze eines Prüflings - Beiladung im Rechtsstreit eines Prüflings gegen das Landesprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen - Nachteilsverbot - Auslegung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsaufgaben (Mängel) - Bewertung bei Fehlerhaftigkeit einzelner Prüfungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 210
  • NVwZ 1996, 270 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 31
  • DVBl 1995, 1350
  • DÖV 1996, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94
    Gerade dem hier angewandten Antwort-Wahl-Verfahren haften Strukturmängel an, auf die durch die Verfahrensgestaltung Rücksicht zu nehmen ist, z.B. durch die Pflicht der Prüfungsbehörden, die Antwortbögen vor der Prüfungsentscheidung auf Fehlerhäufungen zu untersuchen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 12.94

    Fehlerhafte Prüfungsaufgaben - Individuelles Eliminierungsverbot -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94
    Anders als in dem mit Urteil vom heutigen Tag abgeschlossenen Verfahren BVerwG 6 C 12.94 war letzteres im vorliegenden Verfahren nicht der Fa11.
  • VGH Bayern, 29.11.1989 - 7 B 89.2143
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94
    So meint etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 29. November 1989 - Nr. 7 B 89.2143 - DVBl 1990, 539, 541), bei der Anfechtung einer Prüfungsentscheidung sei deren Rechtmäßigkeit im ganzen zur Überprüfung gestellt, so daß es einer umfassenden Prüfung aller Fragen bedürfe, die nach § 14 Abs. 4 S. 6 ÄAppO für das Gesamtergebnis von Bedeutung sein könnten; dies seien alle eliminierten beantwortbaren Fragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1994 - 22 B 976/94

    Ärztliche Prüfungen; Prüfungsrechtsverhältnis; Institut für medizinische und

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94
    Es hat allerdings in anderen Verfahren seine Rechtsauffassung dargelegt, daß das IMPP durch das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mit Rechtspositionen versehen worden ist, die durch ein Urteil im Prüfungsrechtsstreit, welches den Prüfungsvorgaben des IMPP nicht folgt, verletzt werden könnten; das Land Nordrhein-Westfalen sei zwar eine staatsvertragliche Bindung gegenüber den anderen Ländern eingegangen, es habe aber nicht zugleich nordrhein-westfälische Hoheitsrechte auf die gemeinsame Einrichtung übertragen (Beschluß vom 1. August 1994 - 22 B 976.94 - DVBl 1994, 1371; Urteil vom 24. August 1994 - 22 A 623.88 -).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 87/97

    Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und

    Die Anforderungen des § 14 Abs. 2 ÄAppO verfehlt daher eine vom IMPP aufgestellte Prüfungsfrage nicht nur, wenn die vom IMPP festgelegte Antwort unrichtig ist, sondern auch dann, wenn die Frage - wie hier - systemwidrig auf mehrfache Weise vertretbar beantwortet werden kann, weil eine solche Frage zu Irritationen des Prüflings führen kann, der sich darauf verlassen darf und davon ausgehen muß, daß nur eine der Antworten zutreffend ist (BVerwGE 98, 210, 216).

    Ebensowenig spielt es für die Beurteilung der Drittgerichtetheit der Amtspflichten des IMPP eine Rolle, ob und inwieweit durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, mit denen unter Zugrundelegung der Festlegungen des IMPP ergangene Prüfungs- und Widerspruchsbescheide der Landesprüfungsämter aufgehoben werden, eigene Rechte des IMPP berührt werden (vgl. hierzu einerseits BVerwGE 98, 210, andererseits BayVGH, DVBl. 1991, 761).

    Offensichtlich fehlerhaft im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 1 ÄAppO ist daher - im Anschluß an die Ausführungen zu I 1 - unter anderem jede Prüfungsaufgabe, die Fragestellungen oder Antworten enthält, die unverständlich, mißverständlich, widersprüchlich oder mehrdeutig formuliert sind, also insbesondere auch eine Aufgabe, die - wie hier - nach den amtlich vorgegebenen Antwort-Alternativen systemwidrig mehrfach vertretbar beantwortet werden kann (BVerwGE 98, 210, 216 f; vgl. auch die amtliche Begründung zur Fünften Änderungsverordnung, BR-Drucks. 372/86 S. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 247/00

    Verfahren bei der medizinischen Prüfung

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) gilt nicht nur für die inhaltliche Ausgestaltung von berufsbezogenen Prüfungen, sondern auch für die Durchführung des Prüfungsverfahrens (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995 - BVerwG 6 C 8.94 -, Buchholz 421.0 [Prüfungswesen] Nr. 348, S. 71).

    Die Ungeeignetheit einer Prüfungsaufgabe ist auch dann anzunehmen, wenn sie auf mehrfache Weise vertretbar beantwortet werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 69).

    Für die Anwendung des § 14 Abs. 4 S. 3 ÄAppO ist es unerheblich, ob Prüflinge solche fehlerhaften Fragen vertretbar gelöst haben oder ob sie etwa bei einer dieser Aufgaben keine der vertretbaren Lösungen angekreuzt haben (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 69; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., RdNr. 261).

    Allein wenn die vertretene Antwort zugunsten des Prüflings gewichtet wird, steht er den Mitprüflingen gleich, die mit der ebenfalls vertretbaren amtlichen Lösung die Prüfung bestanden haben (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 72).

    Wenn die nach dem Lösungsmuster als "zutreffend" anzukreuzende Antwort in Wahrheit falsch ist, handelt es sich um eine ungeeignete Frage im Sinne des § 14 Abs. 4 S. 3 ÄAppO (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, a. a. O., S. 68 f.).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Ist das nicht der Fall, dürfen derartige Prüfungsaufgaben nicht zum Nachteil des Prüflings verwertet werden (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 C 8.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 348).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Sie ist auch beschwert, weil sie durch das angegriffene Urteil in ihren rechtlichen Interessen nachteilig berührt wird (vgl. dazu Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 C 8.94 - BVerwGE 98, 210 = NVwZ-RR 1996, 32).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 6 C 14.04

    IMPP; Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen; Beiladung;

    Die Regelung der Organisation und der Aufgaben des IMPP, wie sie in § 14 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 ÄAppO bundesrechtlich getroffen worden ist, lässt es zu, das IMPP als mit selbständigen Aufgaben betraute Anstalt öffentlichen Rechts beizuladen, wenn gerade seine Aufgabenerfüllung im Streit steht und das Institut durch die Sachentscheidung des Gerichts unmittelbar in der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben betroffen würde, etwa wenn über die Vertretbarkeit von Antworten im Antwort-Wahl-Verfahren oder über die (offensichtliche) Fehlerhaftigkeit von Prüfungsaufgaben gestritten wird (vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 C 8.94 - BVerwGE 98, 210 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 348, S. 66).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

    Ob eine Prüfungsfrage in diesem Sinne ungeeignet ist, ist im Streitfall gerichtlicherseits aufzuklären, erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. ; BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1995 BVerwG 6 C 8.94 BVerwGE 98, S. 210 und BVerwG 6 C 12.94 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 349 ).

    Abschließend führt das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1995 BVerwG 6 C 8.94 (a.a.O. ) aus, "wenn die nach dem Lösungsmuster als 'zutreffend' anzukreuzende Antwort in Wahrheit falsch ist, handelt es sich um eine ungeeignete Frage im Sinne des § 14 Abs. 4 S. 3 ÄAppO".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altpapier

    Ein beigeladener Träger öffentlicher Verwaltung ist nur dann materiell beschwert, wenn er durch die Entscheidung des Gerichts unmittelbar in der Erfüllung eines nur ihm gesondert übertragenen eigenständigen Aufgabenkreises beeinträchtigt würde (BVerwG, Urt. v. 17.05.1995 - BVerwG 6 C 8.94 - juris RdNr. 20; OVG NW, Beschl. v. 10.11.1997 - 19 B 2603/97 -, juris RdNr. 7; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., Vor § 124 RdNr. 42).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit,

    Das Rechtsmittel eines Beigeladenen ist nur zulässig, wenn dieser durch das angefochtene Urteil in eigenen Rechten betroffen, also materiell beschwert ist (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 6 C 8.94 - BVerwGE 98, 210 und Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 3 C 24.09 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 152 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 20 CS 16.1416

    Zur Beschwerdebefugnis des beigeladenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

    Diese setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung in subjektiv-öffentliche Rechte des Beigeladenen i. S. d. § 113 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 VwGO eingreift (st.Rspr., z. B. BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048, juris; U.v. 17.5.1995 - 6 C 8.94 - NVwZ-RR 1996, 31, juris; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, vor § 124 Rn. 42 m. w. N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. A. 2014, vor § 124 Rn. 30).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen kann eine solche Rechtsverletzung vorliegen, wenn die beigeladene Behörde durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in der Erfüllung eines nur ihr gesondert übertragenen, selbstständigen Aufgabenkreises beeinträchtigt würde (BVerwG, U.v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 - NVwZ-RR 1991, 601/602, juris; U.v. 17.5.1995 - 6 C 8.94 - NVwZ-RR 1996, 31, juris; ebenso Rudisile in Schoch/Schneider/Bier a. a. O.).

  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 B 16.2248

    Fehlende Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen öffentlich-rechtlichen

    Diese setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung in subjektiv-öffentliche Rechte des Beigeladenen i.S.d. § 113 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 VwGO eingreift (st.Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048, juris; U.v. 17.5.1995 - 6 C 8.94 - NVwZ-RR 1996, 31, juris; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, vor § 124 Rn. 42 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, vor § 124 Rn. 30).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen kann eine solche Rechtsverletzung vorliegen, wenn die beigeladene Behörde durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in der Erfüllung eines nur ihr gesondert übertragenen, selbständigen Aufgabenkreises beeinträchtigt würde (BVerwG, U.v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 - NVwZ-RR 1991, 601/602, juris; U.v. 17.5.1995 - 6 C 8.94 - NVwZ-RR 1996, 31, juris; ebenso Rudisile in Schoch/Schneider/Bier a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 3 B 10.15

    Vermittlungsentgelt bei Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 RettDG BW

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 B 14.848

    Fehlende Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen öffentlich-rechtlichen

  • BVerwG, 08.08.2000 - 6 B 33.00

    Zutreffende Beantwortung einer Prüfungsfrage gemäß § 14 Abs. 6

  • BVerwG, 29.08.2005 - 7 B 12.05

    Zulassung einer Revision ; Einordnung oder Nichteinordnung des Trägers eines

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 20 ZB 16.2306

    Unzulässige Beschwerde des beigeladenen öffentliche-rechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12

    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

  • BVerwG, 09.12.2020 - 6 B 35.20

    Anspruch auf Neubewertung einer Aufsichtsarbeit der Ersten Juristischen

  • VG Köln, 21.06.2022 - 6 K 3313/19
  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 20 ZB 17.1391

    Untersagung gewerblicher Altkleidersammlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 10 A 1934/01

    Anpassung einer Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung; Anpassung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07

    Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der

  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 8.96

    Ärztliche Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Einholung von

  • BVerwG, 18.09.2000 - 6 B 95.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VG Köln, 12.12.2013 - 6 K 551/13
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18

    Bestehensgrenze; Eliminierung; Prüfungsfrage; Psychotherapeut; Rechtschreibfehler

  • VG Weimar, 25.05.2011 - 1 KO 350/08

    Wasserrecht; Unterhaltungspflicht an einem Wasserspeicher einer

  • VG Düsseldorf, 23.09.2005 - 15 L 1436/05

    Ärztliche Vorprüfung IMPP Beiladung ITEM Analyse Bestantwort

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 14 A 2210/16

    Anforderungen an die Berechnung der relativen Bestehensgrenze nach § 14 ÄApprO

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2011 - 3 L 263/09

    Überleitungsvorschriften zur relativen Bestehensgrenze bei der ärztlichen

  • OVG Thüringen, 25.05.2011 - 1 KO 350/08

    Unterhaltungspflicht an einem Wasserspeicher einer DDR-Meliorationsanlage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht